Berufspolitik

Die SVMTR versteht sich als aktive Standesvertretung in der Berufspolitik und nimmt damit die Interessen der Radiologiefachpersonen wahr. Die aktuellsten und wichtigsten berufspolitischen Dossiers sind hier aufgelistet.

Hier finden sie die aktuellen Projekte der SVMTR.

Stellungnahme der SVMTRA zu GAV Berner Spitäler

15.11.2019

Der Zentralvorstand der SVMTRA hat die Ausführungsbestimmungen der Richtfunktionen im neu vorgeschlagenen GAV der Berner Spitäler überprüft. Dabei ist aufgefallen, dass bei den Lohnbändern nicht einheitliche und teilweise sogar auffallend veraltete Berufsbezeichnungen verwendet werden. Aus diesem Grund hat der Zentralvorstand eine Stellungnahme an den VPOD gerichtet, damit die schweizweite anerkannte und geschützte Berufsbezeichnung «dipl. Radiologiefachfrau/-mann HF/FH» im GAV durchgehend einheitlich verwendet wird. Dieses Anliegen soll bei den Überarbeitungen des GAV der Berner Spitäler berücksichtigt werden.

Neue Bewilligungspflicht im Kanton Solothurn

19.09.2019

Im Kanton Solothurn ist das neue Gesundheitsgesetz und dessen Verordnungen in Kraft getreten, welche mit sich bringen, dass im Kanton Solothurn neu auch die dipl. Radiologiefachpersonen HF/FH mit Leitungsfunktion bewilligungspflichtig sind. Dies bedeutet, dass bis zum 1. März 2020 sowohl die gesamtverantwortliche Leitungsperson einer Abteilung (also die leitende Radiologiefachperson) als auch deren Stellvertretung eine Berufsausübungsbewilligung beantragen müssen.

Die SVMTRA beobachtet die Gesetzesentwicklungen in den Kantonen systematisch und beteiligt sich aktiv an entsprechenden Vernehmlassungen. So damals auch im Kanton Solothurn.

Vorstandswahl Schweizerischen Verband Freier Berufe SVFB

Die SVMTRA wurde als neues Mitglied des SVFB aufgenommen und Karolina Dobrowolska, Präsidentin SVMTRA, wurde einstimmig in den Vorstand des SVFB gewählt.

Grund für den Beitritt in den SVFB ist unter anderem die Möglichkeit, in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten und aktiv Stellung zu den Beschlüssen des Bundesrates zu beziehen, wie aktuell über die neun Massnahmen gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen.

Der Zentralvorstand der SVMTRA arbeitet bereits aktiv in der Arbeitsgruppe Datenschutzgesetz des SVFB mit. Der Zentralvorstand trifft erneut mit Herr Pirmin Bischof, Ständerat und Präsidenten des SVFB, um das weitere Vorgehen in den politischen Dossiers der SVMTRA zu besprechen.

Lesen Sie dazu hier die Mitteilung von Karolina Dobrowolska.

Stellungnahme SVMTRA zur Vernehmlassung der Teilrevision des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG)

Die SVMTRA hat im Vernehmlassungsverfahren der Verordnungen des GesBG mit dem Ziel Stellung genommen, dass Radiologiefachpersonen in das GesBG aufgenommen werden. Das Gesetz fördert die Ausbildung an Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs in den Gesundheitsberufen gemäss HFKG, was die Ausbildung auf Fachhochschulniveau in der Westschweiz miteinschliesst.

Die Radiologiefachpersonen wurden vor allem nicht in das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) aufgenommen, da sie gemäss Gesetz keine Tätigkeiten in «eigener fachlicher Verantwortung» durchführen. Die SVMTRA widerlegt in der Stellungnahme diesen Punkt.

Des Weiteren nehmen Radiologiefachpersonen eine erweiterte Verantwortung wahr, deren Reglementierung im Interesse des Gesundheitswesens, aber auch der Patientensicherheit liegt; dies ist das Arbeiten mit ionisierender Strahlung. Hier unterstehen die Radiologiefachpersonen den Strahlenschutznormen gemäss Strahlenschutzgesetz StSG, Strahlenschutzverordnung StSV und Verordnung über die Ausbildung.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme.

Stellungnahme SVMTRA: Tarmed darf bei Radiologie nicht sparen

Der Bundesrat Alain Berset erhielt im März 2018 Post von der SVMTRA. Die Botschaft: Die Tarmed-Revision stifte dazu an, in der Radiologie Einsparungen an der falschen Stelle vorzunehmen.

Vom Anfang Jahr in Kraft getretenen Tarif sind u. a. die Fachgebiete der Radiologie, Radioonkologie und Nuklearmedizin betroffen. Der Zentralvorstand der SVMTRA schreibt, mit neuen Untersuchungs- und Therapiemöglichkeiten sei die Komplexität massiv gestiegen. Abgesehen von der rasanten technologischen Entwicklung habe die Berufsgruppe der dipl. Radiologiefachleute HF/FH immer mehr Vorgaben und regulatorisch bedingte Pflichten zu erfüllen. Die geforderten Tätigkeiten spiegelten sich aber im Tarmed-Tarif nicht wider.

Den Brief an Bundesrat Alain Berset finden Sie anbei.

Stellungnahme der SVMTRA/ASTRM betreffend die Kompetenzen im Zusammenhang mit zentralen Venenkathetern (ZVK)

Die Stiftung für Patientensicherheit hat die SVMTRA betreffend die Kompetenzen von dipl. Radiologiefachpersonen HF/FH in Bezug auf so genannte Zentrale Venenkatheter (ZVK) angefragt auf welche der Zentralvorstand folgende Stellungnahme abgegeben hat:

Die Kompetenzen von dipl. Radiologiefachpersonen HF/FH bezüglich Arzneimittelanwendung ist in keinem eidgenössischen oder kantonalen Gesetz bzw. keiner Verordnung explizit geregelt. Welche Tätigkeiten dipl. Radiologiefachpersonen HF/FH in diesem Bereich ausüben dürfen, bestimmt sich deshalb in erster Linie aufgrund der von ihnen absolvierten Ausbildung.

Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz

Die Bevölkerung und die Umwelt sollen besser vor ionisierender Strahlung geschützt und die gesetzlichen Grundlagen im Strahlenschutz an die neuen internationalen Richtlinien angepasst werden.

Seit 1. Januar 2018 ist die Strahlenschutzgesetzgebung in Kraft. Sie schützt die Bevölkerung vor Gefährdungen durch künstliche und natürliche ionisierende Strahlung. Mit der Revision wird die Gesetzgebung an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, an die technischen Weiterentwicklungen und an internationale Richtlinien angepasst.

Die SVMTRA hat sich mit der Vernehmlassungsvorlage intensiv auseinandergesetzt und damit das neue Strahlenschutzrecht beeinflusst. Alle Informationen und das Merkblatt „Das neue Strahlenschutzrecht: Was ist neu in der Medizin“.

Klinische Audits in der Radiologie

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) setzt sich dafür ein, die radiologische Praxis laufend zu verbessern, damit die Bevölkerung in der Schweiz von einer optimalen Anwendung ionisierender Strahlen profitiert. In dieser Hinsicht sollen in den nächsten Jahren klinische Audits im Bereich der Radiologie eingeführt werden, zu dem die diagnostische Radiologie, die Radio-Onkologie und die Nuklearmedizin gehören.

Die SVMTRA wird von Dorette Oppliger, Fachstelle Strahlenschutz in der Projektgruppe des BAG vertreten.

Weitere Informationen zu klinische Audits in der Radiologie.

Positionierung Fachhochschule

Die SVMTRA machte sich stark für eine national einheitliche Positionierung der Ausbildung auf dem Bildungsniveau Fachhochschule in der ganzen Schweiz.

Der Bund hat entschieden, am Status quo festzuhalten und widerspricht sich damit gemäss früheren Aussagen selber. Die SVMTRA bedauert diesen Entscheid. Das Ziel ist damit nicht erreicht, aber der Entscheid kann als Etappensieg bezeichnet werden. Die Ausbildung der Radologiefachpersonen in der Romandie auf dem Bildungsniveau Fachhochschule wird vom Bund nicht mehr bestritten und ist damit langfristig gesichert.

Lesen Sie hier mehr zum Projekt.

Nationales Weiterbildungskonzept

Die SVMTRA hat das Thema Weiterbildung in den Fokus genommen. Ziel ist es, ein national einheitliches Weiterbildungskonzept zu erarbeiten. Es handelt sich um ein Anschlussprojekt an das Projekt "einheitliche Positionierung der Ausbildung auf dem Bildungsniveau Fachhochschule".

Die Ergebnisse aus der Befragung werden am Tag der MTRA 2016 vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert.


Neuer Berufstitel Deutschschweiz

Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Totalrevision der Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) genehmigt. Mit Inkrafttreten der Verordnung wurde auch der von der SVMTRA geforderte neue Titel «dipl. Radiologiefachfrau/-mann HF» anerkannt und geschützt.

Teleradiologie und rechtliche Grundlagen

Das Thema „E-Health“ hat im Rahmen der Digitalisierung zunehmend an Bedeutung gewonnen und führt immer wieder zu Diskussionen. Unter dieses Themengebiet fällt ebenfalls die Teleradiologie, die zunehmend auch in Schweizer Spitälern angewandt wird. Die Teleradiologie ermöglicht es, dass der Radiologe die Bilder nicht am Untersuchungsort anschauen muss, sondern dies an einem PC in einem anderen Raum, Gebäude oder gar an einem anderen Ort tun kann.

Die SVMTRA hat anschliessend in einer Projektgruppe die rechtlichen Grundlagen etabliert. Diese halten die Aufgaben und Kompetenzen der Radiologiefachpersonen fest. Die Ergebnisse wurden in einem Flyer sowie in den FAQs Arbeitsrecht für die Mitglieder der SVMTRA aufgearbeitet.




Medizinische Praxisassistentinnen (MPA) in der Radiologie

Die SVMTRA stellte fest, dass das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) auch ohne die bestandene Prüfung im Fach “Bildgebende Diagnostik“ ausgestellt wird. MPA sind nicht ausgebildet die Verantwortung für die Patienten in der Radiologie eines Spitals wahrzunehmen (Polytrauma, Spezielle Pathologien, Untersuchungen am Krankenbett, Operationssaal, etc.).

Die SVMTRA empfiehlte daher, dass sich die Tätigkeit der MPA auf die medizinischen Praxen für erwachsene Patienten beschränken soll. In Spitälern sollten sich die Tätigkeiten auf administrative Aufgaben und auf die Patientenvorbereitung im Rahmen ihrer Kompetenzen beschränken.

Gemäss der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung sind MPA dadurch in der Bedienung von Röntgenanlagen für human-medizinische Diagnostik unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes befähigt. Es sind Aufnahmen des Thorax und des Extremitätenskelettes sowie die Durchführung der Konstanzprüfung erlaubt.

Die Bedienung von Röntgenanlagen für Durchleuchtung und Computertomografie bleibt den Radiologiefachpersonen vorbehalten. Die Vorlagen sehen keine wesentlichen Ergänzungen im Kompetenzbereich der MPA in Bezug auf die Bedienung von Röntgenanlagen vor. Weiterhin Unklarheit besteht aus Sicht der SVMTRA in Bezug auf die erlaubte Tätigkeit von MPA in Spitälern.

Bildungsplan und -verordnung MPA EFZ

Anhörung Medizinische Praxisassistentin EFZ / Medizinischer Praxisassistent EFZ

Die Stellungnahme der SVMTRA wurde auch von der SGR-SSR unterstützt.

Berufsethos

Die Delegiertenversammlung 2015 hat das Berufsethos der SVMTRA einstimmig verabschiedet. Das Berufsethos wurde von einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Zentralvorstandes erarbeitet. Es ist den rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Berufsausübung unterstellt. Das Berufsethos der SVMTRA rückt die Patientinnen und Patienten ins Zentrum jeglichen Handelns und dient den Fachleuten für MTRA als Leitlinie im Umgang mit Patientinnen und Patienten. Fachleute für MTRA sorgen damit für ein gutes Ansehen ihres Berufes.

Hier finden Sie mehr Informationen.

Ausbildung zur MAB Röntgenassistenz (AUT)

Per 1. Januar 2013 wurde in Österreich das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) in Kraft gesetzt und damit u.a. das Berufsbild der «Röntgenassistenten» neu geschaffen. Damit besteht in Österreich neu neben den bisher bestehenden und den dipl. Fachpersonen für medizinisch-technische Radiologie (MTRA) in der Schweiz gleichgestellten Radiologietechnologen (RT) eine neue Berufsgruppe, die in ähnlichen Aufgabengebieten eingesetzt werden soll.

Die SVMTRA sieht sich deshalb veranlasst, vorliegend auf die Problematiken der neuen Ausbildung hinzuweisen. Namentlich soll aufgezeigt werden, wozu die MBA Röntgenassistenten aufgrund ihrer Ausbildung befähigt sind und weshalb sie nicht befugt sind, die Aufgaben von dipl. Fachpersonen für medizinisch-technische Radiologie (MTRA) zu übernehmen.

Informationen zur Ausbildung MA finden Sie hier.


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