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Juniormitglieder und Frischdiplomierte:
Unterstützungsbeitrag für Fort- und Weiterbildung
In Zusammenarbeit mit dem Projektsponsor Bracco Suisse S.A. informieren wir Sie über die Möglichkeit zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen. Folgende Voraussetzungen diesbezüglich gelten für Sie:
- Der Unterstützungsbeitrag ist ausschliesslich für Juniormitglieder und diplomierte Aktivmitglieder der SVMTR bis drei Jahre nach der Diplomierung reserviert.
- Der Unterstützungsbeitrag beträgt maximal Fr. 200.-.
- Der Unterstützungsbeitrag ist auf eine Anfrage pro Jahr beschränkt.
- Die Fort- oder Weiterbildung muss von vorgesetzter Stelle bewilligt sein.
- Das offizielle Formular muss korrekt ausgefüllt sein.
- Es besteht kein Anrecht auf einen Unterstützungsbeitrag.
- Der Antrag muss von der SVMTR bewilligt werden.
- Ist das Budget ausgeschöpft, kann während des laufenden Jahres kein Antrag mehr bewilligt werden.
Die Voraussetzungen können den gegebenen Umständen angepasst werden.