Antrag für die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages

Seit dem 1.1.2026 können Sie die Solidaritätsbeiträge der STGAG direkt über die Website von personalthurgau zurückfordern. Benutzen Sie dazu diesen Link: www.personalthurgau.ch/rueckerstattung/, füllen Sie das online-Formular aus und laden Sie die Bestätigung des Solidaritätsbeitrages der STGAG hoch.

Deadline: Ende Februar

Die Beträge können bis 5 Jahre rückwirkend eingefordert werden.

Die Zahlung erfolgt dann von uns. Bitte haben Sie Geduld, es wird einige Wochen in Anspruch nehmen.


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