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Antrag für die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages
Seit dem 1.1.2026 können Sie die Solidaritätsbeiträge der STGAG direkt über die Website von personalthurgau zurückfordern. Benutzen Sie dazu diesen Link: www.personalthurgau.ch/rueckerstattung/, füllen Sie das online-Formular aus und laden Sie die Bestätigung des Solidaritätsbeitrages der STGAG hoch.
Deadline: Ende Februar
Die Beträge können bis 5 Jahre rückwirkend eingefordert werden.
Die Zahlung erfolgt dann von uns. Bitte haben Sie Geduld, es wird einige Wochen in Anspruch nehmen.