Professional Bachelor - Parlament stärkt Höhere Berufsbildung
Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung, die im Dezember 2025 vom Parlament verabschiedet wurde, werden die Bezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» für Abschlüsse der höheren Berufsbildung eingeführt. Dazu zählen insbesondere eidgenössische Berufsprüfungen sowie Abschlüsse der Höheren Fachschulen (HF) wie z.B. der Abschluss zum/zur «Dipl. Radiologiefachmann/-frau HF». Ziel dieser Massnahme ist es, die Sichtbarkeit und Attraktivität der höheren Berufsbildung zu erhöhen, insbesondere im internationalen Kontext.
Die Einführung der Bezeichnungen wird jedoch unterschiedlich beurteilt. Einerseits sollen sie die Wertschätzung der höheren Berufsbildung stärken, andererseits besteht die Möglichkeit, dass es zu Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen kommt. Insbesondere könnten die Begriffe «Bachelor» und «Master» Erwartungen hinsichtlich akademischer Gleichwertigkeit oder Zugangsberechtigungen zu weiterführenden Studiengängen wecken, obwohl der Zugang zu universitären oder fachhochschulischen Masterstudien weiterhin an spezifische Voraussetzungen gebunden bleibt. Verschiedene Akteure im Bildungsbereich, darunter FH Schweiz sowie einzelne parlamentarische Minderheiten und Bildungsexpertinnen und -experten, haben im Rahmen der politischen Diskussion auf mögliche Herausforderungen hingewiesen. Genannt werden unter anderem eine erhöhte Komplexität im Bildungssystem sowie offene Fragen zum konkreten Mehrwert der neuen Bezeichnungen. Die neuen Titel ersetzen keine Hochschul- oder Fachhochschulabschlüsse.
Zusammenfassend zielt die Reform darauf ab, die höhere Berufsbildung stärker zu positionieren und aufzuwerten. Die Gesamtvorlage stärkt die Höhere Berufsbildung und erhöht ihre Sichtbarkeit im Bildungssystem. Besonders das Bezeichnungsrecht der Bildungsanbieter «Höhere Fachschule», die Flexibilisierung der NDS-HF sowie die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» sind wichtige Fortschritte. Gleichzeitig ist es wichtig, transparent über die Bedeutung und Einordnung der neuen Titel zu informieren, um Missverständnisse auf nationaler und internationaler Ebene zu vermeiden. Mit dem Entscheid des Parlaments ist klar, dass die Titelzusätze auf Gesetzesstufe nicht mehr verändert werden können. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt nun im Verordnungsprozess. Die Konferenz Höhere Fachschulen (K-HF) wird diesen eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Umsetzung praxistauglich, verständlich und im Sinne einer klaren Positionierung der höheren Berufsbildung erfolgt.
Die SVMTR wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Aus- und Weiterbildung für Radiologiefachpersonen auf Fachhochschulniveau (parallel zur HF-Ausbildung) in der ganzen Schweiz zu ermöglichen.