Verlängerung der Übergangsfrist für PreChecks bis 30. September 2026

Radiologiefachpersonen mit ausländischem Diplom aus EU-/EFTA-Staaten, die bereits in der Schweiz tätig sind, können den vereinfachten Anerkennungsweg noch bis Ende September 2026 nutzen. Betroffenen Personen wird empfohlen, den PreCheck beim SRK rechtzeitig einzuleiten.

Die Übergangsfrist für die Anerkennung ausländischer Diplome von Radiologiefachpersonen aus EU-/EFTA-Staaten wurde bis zum 30. September 2026 verlängert. Seit dem 1. November 2025 gelten neue Minimalkriterien für die Anerkennung ausländischer Diplome. Nach Ablauf der Übergangsfrist werden die Diplome anhand des aktuellen Rahmenlehrplans HF beurteilt. Dadurch kann eine Anerkennung deutlich anspruchsvoller werden.

Aufgrund der hohen Anzahl beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) eingereichter PreChecks haben das SRK und die SVMTR gemeinsam entschieden, den vereinfachten Weg für Radiologiefachpersonen mit ausländischem Diplom aus EU-/EFTA-Staaten, die bereits in der Schweiz tätig sind, letztmalig bis Ende September 2026 zu ermöglichen.

Betroffenen Radiologiefachpersonen wird deshalb dringend empfohlen, den PreCheck beim SRK rechtzeitig einzuleiten, um noch von den vereinfachten Anerkennungsbedingungen profitieren zu können.

Die SVMTR bittet ihre Mitglieder, diese Information innerhalb ihres Netzwerks weiterzugeben, damit möglichst viele betroffene Radiologiefachpersonen von der verlängerten Übergangsfrist bis zum 30. September 2026 profitieren können.

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